Neue Erkenntnisse über den Nitrofen-Skandal lieferte nach Angaben des Bundesministeriums die Buchprüfung eines Zwischenhändlers. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dies ergab die Buchprüfung eines Zwischenhändlers. (Quelle: Schweriner Volkszeitung Online)
Nicht verboten ist aber das Einschalten eines Zwischenhändlers, so jedenfalls interpretieren die Freiburger das Gesetz. (Quelle: Welt 1998)