Darüberhinaus hatte der in Großbritannien nachträglich eingeschaltete Schiedsrichter (Adjudicator) festgestellt, daß zum Zeitpunkt der Entscheidung die Bf. eine begründete Furcht vor Verfolgung hatten und daß ihnen Asyl hätte gewährt werden müssen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)