"Es ist doch pervers, ein Alltagsprodukt auf den Markt zu bringen, in dem das häufigste Allergen drin ist", schimpft er. (Quelle: Die Zeit 2002)
Einzige Voraussetzung für eine Nennung auf der Verpackung ist, dass das Allergen als Komponente einer deklarationspflichtigen Zutat einen Gesamtteil von 25 Prozent am Endprodukt überschreitet - die "25-Prozent-Regel". (Quelle: DIE WELT 2001)
Der komplette Erfolg im Kampf gegen das Allergen steht aber noch aus. (Quelle: DIE WELT 2001)