Die drei Berliner dagegen wären nach alliiertem Recht von 1946 zu Strafen verurteilt worden, wenn nicht die Hauptverhandlung Unsicherheiten bei den Polizistenaussagen gegen sie ergeben hätte. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wenn sich aber heraus stellen sollte, dass es sich um Nazi-Gold handelt, wäre der Freistaat Bayern nach alliiertem Recht alleiniger Eigentümer der Fundsache. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Erst 1955 entschloss sich Österreich unter alliiertem Druck zu Entschädigungszahlungen. (Quelle: Süddeutsche Online)