Jede Person mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist anspruchsberechtigt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Insgesamt sind 700 Menschen anspruchsberechtigt. (Quelle: DIE WELT 2001)
Sie setzen viel Grips ein, rundum anspruchsberechtigt zu werden, aber auch das finden manche noch blöd und nehmen sich noch mehr, denn sie haben gar keinen Stolz. (Quelle: DIE WELT 2001)