"Obwohl die insolventen Verbraucher bisher die Gerichts- und Anwaltskosten selbst aufbringen müssen, wurden von den beantragten Verfahren im Jahr 2000 bis einschließlich September 190 eröffnet. (Quelle: DIE WELT 2000)
Beim Verwaltungsgericht Berlin beantragten sie vorbeugenden Rechtsschutz, berichtete die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (Quelle: DIE WELT 2000)
Für diese Restlaufzeit würden 50 Prozent der beantragten Lagerkapazität genügen. (Quelle: DIE WELT 2000)