Wie das Bundesarbeitsgericht in einem gestern bekanntgegebenen Urteil entschied, reicht es nicht aus, daß das Kind von der Frau unerwünscht ist. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem gestern bekanntgegebenen Urteil zugunsten einer klagenden Kundin entschieden (Az. 11 S 3369/94). +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Der in Berlin ansässige Fünfte BGH-Strafsenat bewertete in seiner am Freitag bekanntgegebenen Entscheidung das Verhalten der Grenzer als Rücktritt vom Tötungsversuch. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)