Beide Politiker sammelten nachweisbar belastende Unterlagen, um den persönlichen Gegner bloßstellen zu können. (Quelle: Junge Freiheit 1999)
Kann das Ziel auf eine andere, den einzelnen weniger belastende Weise erreicht werden, so verstößt der Eingriff gegen die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes und ist damit verfassungswidrig. (Quelle: Junge Freiheit 1999)
Das mag stimmen oder nicht, belastende Beweise gibt es nicht. (Quelle: Junge Freiheit 1997)