Zuschüsse des Kreises werden gewährt für Schulwanderungen und Wanderfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten sowie für Veranstaltungen mit sportlichem oder berufsbezogenem Schwerpunkt, soweit diese dem Erlaß des Kultusministeriums entsprechen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)