Auf Grund einer Persönlichkeitsstörung bestehe bei Andre K., dem der Sachverständige volle Schuldfähigkeit attestierte, die Bereitschaft, "sexuell deliktisch" zu handeln. (Quelle: Die Welt 2001)
Kienbaum legt dem Handel die Beseitigung "organisatorischer Schwachstellen" an Kassen, in Verkaufsräumen und im Lager nahe, um "deliktisch beabsichtigte Handlungen durch Kunden und Mitarbeiter" zu erschweren. (Quelle: Welt 1998)
Hinsichtlich der Bierflaschen besteht auch kein quasinegatorischer Anspruch, durch den insbesondere alle deliktisch geschützten Rechtsgüter, etwa das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, gesichert werden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)