Die bewertete in ihrem im Februar 1998 vorgelegten Gutachten 16 Textstellen aus Steiners Werk als schwer beleidigend, diskriminierend und nach niederländischen Recht strafbar. (Quelle: FREITAG 2000)
Er ist diskriminierend. (...) (Quelle: FREITAG 2000)
Nicht rassistisch, antisemitisch, sexistisch oder in anderer Weise Menschen diskriminierend. (Quelle: FREITAG 1999)