Sein Image als eingetragenes Markenzeichen der deutschen Fernsehunterhaltung wird keinen Schaden nehmen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Der Hintergrund des kurzfristigen Abrissbefehls: Das britische Kulturministerium erkennt den Millennium Dome nicht als eingetragenes Gebäude an. (Quelle: DIE WELT 2000)
Ein Beispiel: Der Ehemann bringt ein auf seinen Namen eingetragenes unbebautes Grundstück mit in die Ehe ein. (Quelle: Süddeutsche Online)