Er habe damals seine Sterbeversicherung gekündigt, aber seine bereits eingezahlten Prämien nicht zurückbekommen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Es gibt jedoch einige förderberechtigte Vorsorgeprodukte, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen - zumindest für einen Teil des eingezahlten Geldes. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Bei der Beitragsrückgewähr zahlt die Versicherung im Todesfall den Erben die Summe der eingezahlten Beiträge - je nach Vertrag mit oder ohne Zinsen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)