Forderungen in dieser Höhe, die gegenüber der Maschinenbau-Gruppe der Gebrüder Rothenberger bestehen, sind nicht eintreibbar. (Quelle: Welt 1998)
In der Summe sind auch 140 000 Mark an Rückforderungen enthalten, die das Amt auf Grund vorhandener Vermögenswerte bei den Betroffenen durchaus für eintreibbar hält. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Allerdings seien diese Forderungen nur aus der künftigen Rente eintreibbar; Pfändungen etwa aus dem Vermögen der Versicherten seien nicht möglich. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)