Denn formalrechtlich sei diese Praxis "nicht zu beanstanden", hatte Bundestagspräsidentin Süssmuth bereits 1997 festgestellt. (Quelle: Die Zeit 2002)
Von einem diskriminierungsfreien Zugang zum Netz kann jedenfalls ehrlicherweise nicht gesprochen werden, auch wenn dieser Zustand formalrechtlich erreicht zu sein scheint. (Quelle: DIE WELT 2001)
Nur das Eingreifen der kürzlich zurückgetretenen Kultursenatorin konnte verhindern, dass dieses formalrechtlich korrekte, in Hinblick auf bürgerschaftliches Engagement aber fatale Vorhaben umgesetzt wurde. (Quelle: DIE WELT 2000)