Das BPatG hat den von ihm angeführten Stellen aus Fachpublikationen entnommen, daß die Bezeichnungen Mikrokanal bzw. Micro channel als gattungsmäßiger Hinweis auf spezielle Datenverarbeitungs- und Datenübertragungsgeräte verwendet würden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)