Schließlich sind Inhaber von Genussscheinen nicht nur am möglichen Gewinn eines Unternehmens beteiligt, sondern auch am möglichen Verlust: Genüsse gelten als haftendes Kapital. (Quelle: Die Welt Online)
Da das Darlehen dem Gründer für 20 Jahre zur Verfügung stehe, wirke es wie haftendes Kapital, erläutert Kintzen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Das ist dann kein Kredit, sondern haftendes Kapital. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)