Einige hätten "in erbarmungswürdigem und hilfsbedürftigem Zustand" bei Wohlfahrtsverbänden vorgesprochen. (Quelle: TAZ 1993)
Der steuerliche Förderbetrag soll pro Kind bzw. Hilfsbedürftigem 1 200 Mark pro Jahr betragen, für jedes weitere Kind unter 14 bzw. jeden weiteren Hilfsbedürftigen kommen 600 Mark hinzu. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)