Bei Verstößen sieht der Pakt harte Strafen vor, darunter den Ausschluss von künftigen Ausschreibungen oder gar den Verfall hinterlegter Sicherheiten. (Quelle: Die Zeit 1999)
Ebenso müßte die Verwendung nicht hinterlegter Schlüssel oder nicht autorisierter Software Sanktionen nach sich ziehen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)