Die Anhänger der Methode des internen Zinsfußes rechnen so: Bei den jährlichen Erträgen, egal ob Ausschüttungen oder zurückgezahlte Steuern, gilt die Annahme, daß sie zu den am Ende der Rechnung herauskommenden Zins (interner Zinsfuß) angelegt werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)