Unter dem 18. 9. 1986 stellte die M-GmbH als Agent ein "Liner bill of Lading" (Konnossement) aus, in dem die Bekl. als "shipper" und als Benachrichtigungsadresse die Fa. H aufgeführt wurde; als Verladehafen war wiederum "Hamburg" genannt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Manfred Lading (Quelle: Telefonbuch)
In einem "Confidential Sideletter" wurde indes festgehalten, daß Verladehafen in Wahrheit Durban sei, die Agenten des charterers aber autorisiert seien, in "bills of lading" als Verladehafen "Hamburg" auszuweisen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)