Das Gesetz sieht die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Sparförderung auf 35 000 / 70 000 Mark zu versteuerndem Jahreseinkommen (Ledige / Verheiratete) zum 1. Januar 1999 vor. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Grenzen liegen mit 35 000 Mark zu versteuerndem Einkommen für Ledige und 70 000 Mark für Verheiratete weiterhin niedrig. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die volle Verrechnung von Verlusten aus verschiedenen Einkunftsarten soll nur noch bis zum Betrag von 100 000 Mark für Ledige (das Doppelte für Verheiratete) möglich sein. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)