Der Gesetzgeber habe möglicherweise durch das neue Homo-Gesetz den Auftrag des Artikels 6 Grundgesetz missachtet, der Ehe einen besonderen Schutz zu garantieren. (Quelle: DIE WELT 2001)
Ihre Rechte werden missbraucht, beschnitten und missachtet. (Quelle: DIE WELT 2001)
Darüber hinaus sei das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers missachtet worden. (Quelle: DIE WELT 2001)