Denn wenn ein Beschuldigter Strafnachlass für den Fall versprochen bekommt, dass er andere verpfeift, mag zwar eine Menge herauskommenob dies aber wirklich der objektiven Wahrheitsfindung dient, ist höchst fraglich. (Quelle: Die Zeit 2002)
Weder nach objektiven Kriterien noch - nachlesbar - nach seinem eigenen Selbstverständnis hat der Nationale Ethikrat irgendeine Entscheidungsbefugnis oder gar ein legislatives Mandat. (Quelle: Die Zeit 2002)
Resümee: Es ist schwierig, aber wichtig, in jeder Phase den objektiven Tatbestand von der ideologischen Verpackung zu befreien. (Quelle: Die Zeit 2002)