Starr vertritt die Auffassung, auch ohne den Jones-Prozeß sei es noch ein vielversprechendes Unterfangen, Clinton wegen Meineids und "obstruction of justice" ("Justizvereitelung") zu belangen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Sollte Clinton seine Untergebenen zum Lügen aufgefordert haben, wäre dies "obstruction of justice", zu deutsch "Justizvereitelung", in den USA ein besonders schweres Vergehen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)