Die dritte eigentümliche Regel der reinen Vernunft, wenn sie in Ansehung transzendentaler Beweise einer Disziplin unterworfen wird, ist: daß ihre Beweise niemals apagogisch, sondern jederzeit ostensiv sein müssen. (Quelle: Immanuel Kant - Transzendentale Methodenlehre - Die Disziplin der reinen Vernunft - Die Disziplin der reinen Vernunft in Ansehung ihrer Beweise)