Im Streit mit der "Bild-Zeitung" über die Veröffentlichung personenbezogener Daten bei der Bonusmeilen-Affäre setzte er den falschen Akzent. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Volkszählungs-Urteil von 1983, in dem er verpflichtet wurde, den Einzelnen vor den Gefahren der elektronischen Aufzeichnung, Speicherung und Verwertung personenbezogener Daten zu schützen, ist vielleicht das prominenteste Beispiel dafür. (Quelle: Die Zeit 2001)
Bislang sträuben sich die Europäer gegen die Herausgabe personenbezogener Daten. (Quelle: Die Welt Online)