Seither deklamiert Angela Merkel statt einer Haltung zum Krieg nur ihre prozedurale Wunschperspektive: An der Seite der USA und mit dem einmütigen Votum des Sicherheitsrates solle der Umgang mit dem Irak beschlossen werden. (Quelle: Die Zeit 2003)
Die prozedurale Kasuistik zu einer zweiten, dritten oder vierten UN-Resolution kann zum Feigenblatt verkommen, mit dem das ausgesprochene Versagen, die Resolution 687 durchzusetzen, entschuldigt wird. (Quelle: Die Zeit 2003)
Seit letzter Woche gibt es eine offizielle Handreichung, die für dieses oft komplizierte Unterfangen kunsthistorische und prozedurale Hilfestellung bietet (vergleiche www.lostart.de). (Quelle: Die Zeit 2001)