Diese Pflicht ergibt sich zwingend aus dem Grundgesetz; Artikel103 konstituiert: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." (Quelle: Süddeutsche Online)
Ohne rechtliches Fundament ging es freilich auch hier nicht. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die lange Dauer des Verfahrens wurde damit begründet, dass die "Sachverhalte schwer zu bewerten waren und teilweise rechtliches Neuland betreten werden musste". (Quelle: Süddeutsche Online)