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rechtsverletzend    Aussprache  加入生词本  
  Adj.    
(Adj.)
  1. Die als rechtsverletzend empfundene Maßnahme müsse "vollständig - das heißt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - der richterlichen Prüfung" unterstellt werden (1). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Rechtsverletzend kann auch eine nicht namensmäßige, sondern nur zeichenmäßige Benutzung sein (vgl. Teplitzky, § 16 Rdnrn. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)


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