Der Patient erwarte vom Arzt Kompetenz und Aufklärung über Risiken, nicht reklamehafte Anpreisung und ungeprüfte Selbstdarstellung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das waren, so das Urteil, "nicht mehr reklamehafte Anpreisungen, sondern konkrete Leistungsbeschreibungen, die zum Inhalt des Reisevertrags werden". (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
WERBUNG: Rechtsanwälte dürfen auf ihrer Homepage im Internet nur eine sachliche Selbstdarstellung bieten und müssen auf reklamehafte Anpreisungen verzichten. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)