Die Definitionen, die im offiziellen Angebotsprospekt vom 31. Januar 2000 benutzt worden sind, gelten sinngemäss auch für diese Ankündigung. (Quelle: OTS-Newsticker)
Die Bestimmungen über den Ausschluss eines Miteigentümers sind auf den Nutzniesser und auf den Inhaber eines anderen dinglichen oder vorgemerkten persönlichen Nutzungsrechtes an einem Miteigentumsanteil sinngemäss anwendbar . (Quelle: Schweizer BGB)
Die für die Eltern aufgestellten Schranken des Besuchsrechtes gelten sinngemäss . (Quelle: Schweizer BGB)