Ab 1740 ständiger Wohnsitz von Königin Elisabeth Christine, der Frau Friedrichs II., später Gästehaus der DDR-Regierung. (Quelle: Die Welt Online)
Voraussetzung war aber ein ständiger Wohnsitz in der DDR. (Quelle: Junge Welt 2000)
Nach gerade mal drei Wochen ist für sie ein ständiger Wohnsitz da unten aus dem Bereich illusorischer Ferne in realistischere Regionen gerutscht. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)