Ob dieses Argument Stich hält, wird sich zwar nur empirisch feststellen lassen, aber bei unserer Kenntnis der menschlichen Natur ist es jetzt schon sehr plausibel - es reicht meines Erachtens für ein strafrechtliches Verbot aus. (Quelle: Die Zeit 2001)
Ist eine Forschungsmethode als strafrechtliches Delikt bekannt, so darf man darauf rechnen, dass sie in der Regel unterlassen wird. (Quelle: Die Zeit 2001)
Aber wenn die, die gegen Prämien sind, ein strafrechtliches Fehlverhalten als böse Spekulation in die Welt setzen, und wenn deshalb ein Ermittlungsverfahren geführt wird, dann tun Staatsanwälte Unrecht. (Quelle: Die Welt Online)