Vergangene Woche hatte Holzmann jedoch bekannt gegeben, dass der Verlust im Jahr 2001 "auf Grund unvorhersehbarer Sondereinflüsse deutlich höher ausfallen" werde als zuletzt erwartet. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Kostenlos möglich sei dies aber nur bei unvorhersehbarer höherer Gewalt, die die Reise erheblich beeinträchtige, gefährde oder erschwere. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Düsseldorf - Gemäß Paragraf 651j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben beide Seiten das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise auf Grund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)