Die Post bestritt, unzulässige Beihilfen erhalten zu haben und kündigte Klage gegen die Entscheidung an. (Quelle: NetZeitung)
Ihm werden unter anderem die Freisetzung ionisierender Strahlen, der unzulässige Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. (Quelle: NetZeitung)
Ihm wird nun unzulässige Intervention vorgeworfen. (Quelle: Financial Times Deutschland)