Dass Franz Josef Strauß verfügungsberechtigt war, mag man glauben - oder auch nicht. (Quelle: Die Zeit 2002)
Im zweiten Teil seiner Vernehmung räumt er plötzlich ein, die Partei sei doch nicht verfügungsberechtigt über das Konto "Maxwell" gewesen. (Quelle: Die Welt Online)
Mit der Volljährigkeit ist das Kind dann allein verfügungsberechtigt. (Quelle: Die Welt 2001)