Die Bf. bemängelt zu Recht, daß es die StrK unterlassen hat, StA D und Kriminalhauptmeister H als Zeugen über die Aussage zu vernehmen, die ein von ihnen verhörter anonymer Informant bei seiner Einvernahme gemacht hat. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein von der Polizei Verhörter ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft vermutlich nicht der Täter (Quelle: Die Welt 2001)