Kurz nach dem Kauf auftretende, den Wagenwert auf 15000 DM vermindernde Mängel ließen jedoch das Vorhaben als aussichtslos erscheinen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
(1) Als Einkommen gilt die nicht um Verluste in einzelnen Einkommensarten zu vermindernde Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes abzüglich folgender Beträge: (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)