Außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere und ein millionenschwerer, nicht versicherbarer Unwetterschaden bei Tochter Dörrenberg hätten das Ergebnis zwar beeinflusst, auf die nachhaltige Ertragskraft aber keine Auswirkungen gehabt. (Quelle: Die Welt 2002)
KraftfVers. Nr. 30 = VersR 1989, 243) und vom 21. 2. 1990 (VersR 1990, 482) - ein versicherbarer Fahrzeuggebrauch im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung vor. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)