Eine Berufskrankheit also, wenn auch von den örtlichen Krankenkassen als solche nicht anerkannt und also auch nicht versicherungsfähig. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Sogar die Quick-out-Radios mit Codierung (hier muß eine Geheimnummer eingetippt werden, bevor es wieder spielt) sind nicht mehr versicherungsfähig, auch wenn es sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Fahrzeug befindet. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)