Ein Geheimtip für Studenten: Schon bei einer versicherungspflichtigen Mindestbeschäftigung von fünf Monaten kann ein Anspruch entstehen, sofern Bedürftigkeit vorliegt. (Quelle: Die Zeit 1999)
Ab dem 63. Lebensjahr soll bei 45 versicherungspflichtigen Arbeitsjahren ein Renteneintritt ohne Abschläge möglich sein. (Quelle: Die Welt 2001)
Zum versicherungspflichtigen Personenkreis gehören gegen Arbeitsentgelt oder innerhalb ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Schwerbehindertenwerkstätten oder Heimen beschäftigte Behinderte sowie weitere pflichtversicherte Beschäftigte. (Quelle: Die Welt 2001)