Da es in den Verträgen der Bundesligatrainer keine Drogen-Klausel gibt, müssten die Arbeitsrichter zudem klären, ob der private Konsum von Kokain bei unbeeinträchtigter Arbeitsleistung tatsächlich als vertragswidriges Verhalten zu werten ist. (Quelle: DIE WELT 2000)
Voraussetzung für eine Klage sei, dass der Spieler durch ein "schuldhaftes vertragswidriges Verhalten" dem Verein einen Schaden zugefügt habe. (Quelle: DIE WELT 2000)
Grundsätzlich trifft einen Arbeitnehmer eine zwölfwöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, wenn er seinen Job selbst kündigt oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass für eine Auflösung gegeben hat. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)