(1) 1 Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung berufendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. (Quelle: Sartorius: Gesetze)
Bei der ersten Lesung im Bundestag wurde dagegen eingewandt, die Zulassung von RAen erschwere ein einfaches, schnell arbeitendes und wenig Kosten verursachendes Verfahren (StenBer. der 229. Sitzung vom 11. 9. 1952, 1. Wp., S. 10448). (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Säuren, Ester, Leberschäden verursachendes Cumarin verbergen sich in dem süßen Früchtchen, das, so die Chemieindustrie, heutzutage "keinerlei Aussicht auf lebensmittelrechtliche Zulassung" hätte, "wenn man sie künstlich herstellen wollte". (Quelle: TAZ 1987)