Die Prüfung, ob die Voraussetzungen politischer Verfolgung vorliegen, muß aber nach Gesichtspunkten verwaltungsmäßiger Produktivität geregelt werden können. (Quelle: Junge Freiheit 2000)
Dabei ist der Anbieterwechsel kein technischer, sondern ein rein verwaltungsmäßiger Vorgang, der mit der Durchleitungsgebühr ohnehin abgegolten ist. (Quelle: Welt 1999)