Es habe keine "Legalisierung oder Legitimierung" des Schächtens (Schlachten warmblütiger Tiere ohne Betäubung) gegeben. (Quelle: Die Welt 2002)
Gibt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag der Klage des gläubigen Moslem statt, ist das Verbot des betäubungslosen Schlachtens warmblütiger Tiere gelockert. (Quelle: Die Welt 2002)
Gibt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Klage des gläubigen Moslem statt, ist das Verbot des betäubungslosen Schlachtens warmblütiger Tiere gelockert (Quelle: Die Welt 2002)