Richter Kruse, wegen des Verhandlungswertes von 100 Euro ohnehin verstimmt, platzte der Kragen: "Angesichts des Attests müsste ich überlegen, ob ich dieses zivilrechtliche Bußgeldverfahren nicht in ein Strafverfahren überleite." (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Die Deutsche Bahn verlangt das Doppelte und erwägt jetzt zivilrechtliche Schritte, weil sie unlauteren Wettbewerb vermutet: Der Flugpreis könne selbst bei voller Auslastung nicht kostendeckend sein, mutmaßt die Bahn. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Memmel legte dar, man könne in der Sache nicht "im politischem Sinne" Einfluss nehmen und riet Woikowski, seine zivilrechtliche Klage gegen die HypoVereinsbank "weiter zu betreiben". (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)