Nach neustens Planungen wird der Zaun, der die Speicherstadt zollrechtlich von der Hamburger Innenstadt trennt, frühestens im ersten Quartal 2003 fallen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Die Lagerräume erhalten zollrechtlich den Status von Zolllagern. (Quelle: DIE WELT 2000)
Der neue Zuschnitt des Freihafens kann jedoch zollrechtlich nicht vom Senat festgelegt werden. (Quelle: DIE WELT 2000)